Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen!
Wussten Sie beispielsweise, dass Sie bei einem Schaden, der höher ist, als der Fahrzeugwert, die volle Reparatur ersetzt bekommen können (BGH Urteil)?
Daher arbeiten wir nun mit einer sehr guten zuverlässigen Kanzlei zusammen, die Ansprüche für den Unfallgeschädigten meist kostenfrei gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers durchsetzen.
Folgende Kanzlei empfehlen wir: